GINABANANAREAL

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Leistungen von Gina Schmitt, GINABANANA_ REAL, gegenüber Unternehmen und sonstigen geschäftlichen Auftraggebern. Über die Buchungsseite werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen.

2. Leistung und Preise

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungszusammenfassung. Das Fotopaket richtet sich nach der angegebenen Wohn- oder Nutzfläche. Je Immobilie werden bis zu zehn sorgfältig ausgewählte und professionell bearbeitete Exposébilder geliefert. Die Anfahrtspauschale von 20 Euro fällt einmal je gemeinsamem Standorttermin an. Optional gebuchte Drohnenaufnahmen kosten 150 Euro. Alle auf der Buchungsseite genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Buchung und Vertragsschluss

Vor dem Absenden werden Termin, Leistung und Preis vollständig angezeigt. Mit dem Button „Fototermin verbindlich buchen“ gibt der Auftraggeber eine verbindliche Buchung ab. Das System prüft die Verfügbarkeit nochmals, reserviert den Termin und zeigt unmittelbar eine Buchungsbestätigung mit Auftragsnummer an. Mit dieser automatischen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

4. Termin, Zugang und Mitwirkung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Immobilie zum gebuchten Zeitpunkt zugänglich und für die Aufnahmen vorbereitet ist. Er darf den Auftrag erteilen und die hierfür erforderlichen Objekt-, Kontakt- und Zugangsdaten übermitteln. Änderungen, Zugangsprobleme und besondere Sicherheitsanforderungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen.

5. Drohnenaufnahmen und Wetter

Drohnenaufnahmen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, zulässiger Flugzonen und notwendiger Freigaben. Ist nur der Drohnenteil nicht möglich, bleibt der gebuchte Fototermin für die übrigen Leistungen bestehen; die Drohnenaufnahmen werden nach Möglichkeit neu abgestimmt oder nicht berechnet.

6. Bildauswahl und Bearbeitung

GINABANANA_ REAL trifft die fachliche Bildauswahl und bearbeitet die ausgewählten Aufnahmen im vereinbarten Stil. Architektur, Raumproportionen und wesentliche Merkmale der Immobilie werden nicht verfälscht. Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind nach Erhalt zeitnah mitzuteilen.

7. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Bilder zur Vermarktung der beauftragten Immobilie zu nutzen und dafür an beteiligte Vermarktungsplattformen und Dienstleister weiterzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weiterveräußerung oder gesonderte Lizenzierung – insbesondere an Eigentümer – bedarf einer eigenen Vereinbarung. Urheberrechte verbleiben bei der Fotografin.

8. Vergütung, Ausfall und Haftung

Die Vergütung wird nach Durchführung entsprechend der Rechnung fällig. Bei Terminänderungen oder Ausfällen stimmen die Parteien eine faire Lösung unter Berücksichtigung bereits entstandener Aufwendungen ab. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

9. Speicherung der Bilddateien

Aktive Bilddateien werden grundsätzlich 30 Tage nach der Lieferung gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Vertrags- und Rechnungsunterlagen bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen des Auftrags werden in Textform abgestimmt. Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

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